Niederlande: Verbot von Einweg-Bechern und -Verpackungen

04.04.2022

Nicht von der Regelung ausgenommen: Pappbecher mit Kunststoffbeschichtung (Foto: Panthermedia/fotofermer)Nicht von der Regelung ausgenommen: Pappbecher mit Kunststoffbeschichtung (Foto: Panthermedia/fotofermer)

Von 2024 an dürfen in den Niederlanden Einwegplastikbecher, -behälter und -geschirr in Restaurants, bei Veranstaltungen oder im Büro nicht mehr verwendet werden. „Jeden Tag werfen wir 19 Mio Einwegplastikbecher und Lebensmittelverpackungen weg. Das dürfen wir den kommenden Generationen nicht weiter zumuten“, sagte Umweltstaatssekretärin Vivianne Heijnen.

In den Vorschriften wird zwischen dem Verbrauch vor Ort und unterwegs unterschieden. Für den Verbrauch vor Ort soll wiederverwendbares Geschirr zum Einsatz kommen, nur Pflegeeinrichtungen sind davon ausgenommen. Für den Verzehr unterwegs und zum Mitnehmen muss ab Juli 2023 zusätzlich zum Preis des Kaffees oder der Mahlzeit ein Betrag für den Einwegplastikbecher und -behälter gezahlt werden. Über die Höhe können die Unternehmen selbst entscheiden. Das gilt auch für Pappbecher, die mit einer Kunststoffschicht versehen sind, sowie für in Supermärkten erhältliche Plastikverpackungen, die To-Go-Verpackungen ähneln.

Die niederländische Regelung ergibt sich aus der europäischen Single-Use-Kunststoffrichtlinie. Seit dem 3. Juli 2021 verpflichtet diese alle europäischen Mitgliedsstaaten, Maßnahmen zu ergreifen, um die Umweltauswirkungen von Abfall aus sogenannten Einwegkunststoffen zu reduzieren.

    © KI – Kunststoff Information, Bad Homburg

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