In Deutschland gelten Mindeststandards zum recyclinggerechten Design von Verpackungen (Foto: Huguette Roe/iStockPhoto)
Seit 1. September gilt in Deutschland ein neuer Mindeststandard zur Bemessung der Recyclingfähigkeit von Verpackungen. In Abstimmung mit dem Umweltbundesamt hat die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR, Osnabrück) eine aktualisierte Fassung veröffentlicht.
Die relevanten Themen werden präzisiert und der Leitfaden ist anwenderfreundlicher. Einzelnachweise zur konkreten Verwertung von neuen Verpackungslösungen werden mit Beispielen verdeutlicht. Für ZSVR-Vorstand Gunda Rachut ist die Basisarbeit damit abgeschlossen. „Im Sinne des Grundgedankens der Kreislaufwirtschaft sind Verpackungen wertvolle Ressourcen. Der Kreislauf lebt jedoch davon, dass jedes Design die nachfolgende Wertschöpfung mitdenkt. […] Nach der dritten Ausgabe des Mindeststandards sollte nun spätestens allen Herstellern deutlich geworden sein, was zu tun ist.“