Bis jetzt haben nur elf EU-Staaten das Verbot von Kunststoff-Einwegartikeln umgesetzt (Foto: Panthermedia/DLeonis)
Europäische Hersteller von Kunststoffverpackungen halten die Nichteinhaltung einiger EU-Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der EU-Einwegkunststoffrichtlinie („SUP“-Richtlinie) für bedenklich. Zudem wird kritisiert, dass einige Länder entweder willkürlich eigene Ausnahmen von der SUP-Richtlinie erlauben oder die Vorgaben verschärfen. Das meldet der europäische Dachverband European Plastics Converters (EuPC, Brüssel / Belgien) in einer aktuellen Stellungnahme.
Gemäß der 2019 vom Europäischen Parlament verabschiedeten Richtlinie dürfen bestimmte Einweg-Kunststoffprodukte – wie zum Beispiel Wegwerfgeschirr und -besteck, Wattestäbchen und Luftballonstäbe, To-Go-Verpackungen aus expandiertem Polystyrol – seit dem 3. Juli 2021 EU-weit zwar noch hergestellt, aber bis auf Restbestände nicht mehr verkauft werden. Bis zu dieser Frist haben laut EuPC jedoch lediglich 11 der 27 Mitgliedstaaten die EU-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt. Die ebenfalls im Binnenmarkt vorgesehene Kennzeichnungspflicht für Einweggetränkebecher gelte bislang nur in fünf Staaten. Im Frühjahr hatten zudem sieben europäische Becherhersteller eine „Nichtigkeitsklage“ gegen die Kennzeichnungsrichtlinie der EU eingereicht.