ZSVR-Chefin: Gunda Rachut (Foto: ZSVR)
Mit der ersten Ausbaustufe des Verpackungsregisters Lucid setzt die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR, Osnabrück) die Vorgaben des novellierten Verpackungsgesetzes um. Die Neuregelung des Gesetzes schreibt vor, dass vom 3. Juli 2021 an ausländische Betreiber von Online-Marktplätzen prüfen und sicherstellen müssen, dass die Hersteller von verpackten Waren auf ihrer Plattform im Verpackungsregister Lucid verzeichnet sind und sich an einem dualen System beteiligen. Verpackungen von Produzenten, die nicht registriert sind, dürfen in Deutschland nicht in Verkehr gebracht werden.
Eine zweite Ausbaustufe des Verpackungsregisters betrifft dann ab 1. Juli 2022 diejenigen, die befüllte Verpackungen in Verkehr bringen. Von diesem Datum an muss der Hersteller für sämtliche Verpackungsarten eine Registrierung vornehmen, also auch für Pfandverpackungen, Transportverpackungen oder industrielle Verpackungen. Auch die sogenannten Serviceverpackungen – also to-go-Gebinde, die in der Filiale befüllt werden – unterliegen dann der Registrierungspflicht.