Fordert einheitliche Verpackungsregelungen im EU-Binnenmarkt: IK-Hauptgeschäftsführer Dr. Martin Engelmann (Foto: IK)
Nach der Entscheidung des Bundesrates über die Verordnung zum Verbot bestimmter Einwegprodukte aus Kunststoff weist die Industrievereinigung Kunststoffverpackungen (IK, Bad Homburg) auf die Bedeutung von To-Go-Verpackungen für die Gastronomie und den Handel hin. „Die Corona-Pandemie zeigt uns gerade deutlich, wie sehr wir auf Serviceverpackungen aus Kunststoff angewiesen sind. Für das Mitnahme und -Liefergeschäft sind sie einfach unverzichtbar“, erklärt IK-Hauptgeschäftsführer Dr. Martin Engelmann.
Nach der Verordnung dürfen in Umsetzung der EU-Richtlinie ab dem 3. Juli 2021 sogenannte To-Go-Verpackungen aus expandiertem Polystyrol in Deutschland nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Knackpunkt ist dabei der Verzehr: Behälter dieser Art sind verboten, wenn das darin enthaltene Lebensmittel dazu bestimmt ist, unmittelbar verzehrt zu werden, in der Regel aus dem Behältnis heraus verzehrt wird und drittens ohne weitere Zubereitung verzehrt werden kann. Gleiches gilt – wie berichtet – für Getränkebecher aus expandiertem Polystyrol. Dagegen fallen laut EU-Richtlinie beispielsweise EPS-Boxen für Frischfisch und Fleisch, Eis und Torten nicht unter das Verbot.