Das Verbot ab kommendem Jahr gilt auch für Einwegbecher aus Kunststoff (Foto: KI)
Der Bundesrat hat am 6. November 2020 einer Verordnung zum Verbot bestimmter Einwegprodukte aus Kunststoff zugestimmt. Damit ist der Weg frei für die Umsetzung einer Verordnung der Europäischen Union zum Verbot bestimmter Kunststoff-Einwegprodukte. Die Verkündung der Verordnung soll nach den Plänen der Bundesregierung bis Ende dieses Jahres erfolgen, die Regelungen würden dann am 3. Juli 2021 in Kraft treten.
Das Verbot bezieht sich auf Wattestäbchen, Besteck, Teller, Trinkhalme, Rührstäbchen und Luftballonstäbe aus Kunststoffen sowie „To-Go“- Lebensmittelbehälter und Getränkebecher und -behälter aus EPS / XPS. Generell werden künftig Produkte aus sogenanntem oxo-abbaubarem Kunststoff verboten. Dabei handelt es sich um Stoffe, die sich nach ihrer Nutzung durch Oxidation schnell in kleine Fragmente zerlegen, die ihrerseits kaum mehr weiter abgebaut werden können.