Am 1. Januar 2019 tritt das neue Verpackungsgesetz in Kraft (Foto: KI)
Nach einem mehrmonatigen Konsultationsverfahren hat die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR, Osnabrück) die finale Version der „Orientierungshilfe zur Bemessung der Recyclingfähigkeit von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen" veröffentlicht. In der endgültigen Fassung, die die ZSVR in Abstimmung mit dem Umweltbundesamt (UBA, Dessau) verfasst hat, seien Aufbau und wesentliche Inhalte der im Juni 2018 veröffentlichten vorläufigen Version erhalten geblieben, heißt es dazu.
Die Vorgaben der Orientierungshilfe sind für die dualen Systeme ab 2019 als Mindeststandard verpflichtend. Zum 1. Juni 2019 müssen sie einen ersten Bericht an die Zentrale Stelle abgeben und erläutern, wie die Vorgaben umgesetzt wurden.